AGB´s

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma Anubias (und deren ausführenden Personen) und dem/der Auftraggeber(in), im Folgenden als Begleiter bezeichnet. Zur besseren Lesbarkeit werden in diesen AGB´s das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Die Inhaber und die Mitarbeiter der Firma Anubias erbringen sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Tierpflege und aller anderen Bereiche rund um den Hund, auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese sind auf der Website unter www.anubias-inspiration-hund.de nachzulesen. Die Firma Anubias behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe im Hundeshop, die von Privatkunden getätigt werden. Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen gekauften Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Verbindlichkeit der Anmeldung

Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Dienstleistungen der Firma Anubias, geht der Begleiter verbindlich einen Vertragsabschluss ein. Die Anmeldung ist bindend für den Begleiter und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr, die sich aus den jeweils gültigen Preislisten ergibt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die Firma Anubias zustande. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB´s der Firma Anubias. Mündlich vereinbarte Vereinbarung in jeder angebotenen Dienstleistungen sind grundsätzlich verbindlich.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website bekanntgegebenen Honorare. Aktuelle Preise können der Website www.anubias-inspiration-hund.de entnommen werden. Honorar- und Terminänderungen sowie Irrtum sind vorbehalten. Die Firma Anubias behält sich vor, Fahrtkosten nach gefahrenen Kilometern zu berechnen, die Preise sind unter den jeweiligen Dienstleistungen auf der Website einzusehen. Die Bezahlung der Dienstleistung erfolgt im Voraus per Überweisung oder direkt bei der jeweiligen Stunde in bar. Die Teilnahmeberechtigung erlischt bei fehlender Zahlung zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Karten über mehrere Trainingsstunden können nach Buchung nicht, auch nicht teilweise, erstattet werden. Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer.

4. Rücktritt vom Vertrag durch die Firma Anubias

Die Firma Anubias behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bezahlte Kursgebühren werden in diesem Falle vollständig rückerstattet, oder es wird ein neuer Termin vereinbart. Es steht der Firma Anubias jederzeit frei, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Begleiter vertragswidrig verhält oder das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer gefährdet, die vereinbarten Stunden müssen auch dann zu 100% vom ausscheidenden Begleitet bezahlt werden. Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Unterrichts unzumutbar machen, oder durch Krankheit oder andere Gründe seitens der Firma Anubias ausfallen, ist die Firma Anubias dazu verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Begleiter möglichst schnell nachzuholen.

5. Rücktritt vom Vertrag durch den Begleiter

Alle Dienstleistungen müssen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Ab 24 Stunden vorher fallen 50 % und ab 12 Stunden vorher wird der komplette Preis in Rechnung gestellt. Verspätungen des Begleiters zum vereinbarten Termin gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der fälligen Gebühr oder zur Verlängerung des Termines. Bei einer Verhinderung des Begleiters besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Karten über mehrere Stunden können nach Buchung nicht, auch nicht teilweise, erstattet werden.

6. Pflichten des Begleiters

Der Begleiter versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung / Tollwut) sowie haftpflichtversichert (auch für Schäden, die bei Aufenthalt bei der Firma Anubias entstehen können) ist. Kopien der Haftpflicht-Versicherung und des Impfbuches werden vom Begleiter vor jedem Termin bei jeder angebotenen Dienstleistung vorgelegt. Der Begleiter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Begleiter ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes (z.B. übermäßige Aggressivität) vor Beginn der jeweiligen Termine bei den Dienstleistungen zu informieren. Der Begleiter ist verpflichtet die Firma Anubias über die Läufigkeit der Hündin zu informieren. Die Firma Anubias ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training oder anderen Dienstleistungen auszuschließen. Den Anordnungen zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Begleiters behält sich die Firma Anubias vor, das Training/die Beratung/andere Dienstleistungen abzubrechen. Die Gebühren sind trotzdem in voller Höhe zu zahlen.

7. Haftung

Die Firma Anubias übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die dem Begleiter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden im Freilauf entstehen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Firma Anubias oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Alle Begleitpersonen sind durch den Begleiter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Begleiter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden, die er selbst, seine Begleiter oder sein Hund verursacht. Der Begleiter handelt in eigener Verantwortung. Auch während der kompletten Zeit, während er die Dienstleistungen der Firma Anubias nutzt, obliegt dem Begleiter die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an die Firma Anubias und den ausführenden Personen abgetreten. Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, weisen wir ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Firma Anubias kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Begleiter handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung der Firma Anubias genutzt werden.

8. Garantie

Der Begleiter erhält im Rahmen der Dienstleistungen Handlungsvorschläge für einen artgerechten Umgang mit dem Hund. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in hohem Maße von dem Verhalten des Begleiters, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Die Firma Anubias übernimmt keine Erfolgsgarantie für die vermittelten Inhalte in allen Dienstleistungen, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

9. Ausschluss eines Teilnehmers

Die Firma Anubias behält sich vor, Begleiter ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung von den Dienstleistungen auszuschließen, wenn z.B. sie bzw. ihr teilnehmender Hund eine Störung oder Gefahr für den reibungslosen Ablauf der Dienstleistungen darstellen, oder Anweisungen der Firma Anubias und der ausführenden Personen nicht Folge geleistet wird. Die Gebühren sind trotzdem in vollem Ausmaß zu zahlen.

10. Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird die Firma Anubias nach Wahl des Kunden auf Kosten von der Firma Anubias durch ein mangelfreies Ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
(2) Die Firma Anubias leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von der Firma Anubias, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von der Firma Anubias unter Angabe der Quittung an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Die Firma Anubias ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet die Firma Anubias nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für die Firma Anubias ohne weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert die Firma Anubias den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten). Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren.
(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nachfolgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b) wenn die Firma Anubias die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei die Firma Anubias eingetreten wäre,
c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.
(9) Die gesetzliche Gewährleistung der Firma Anubias endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.
(10) Wenn von Lieferung und Rücksendung die Rede ist, ist in jedem Fall der Kauf und die Rückgabe im Hundeshop der Firma Anubias gemeint.
(11) Es handelt sich bei den angesprochenen Waren immer um Waren von Fremdfirmen, die hier nicht extra namentlich genannt werden, da sich diese jederzeit ändern können und die Firma Anubias sich diese Änderungen vorbehält.
(12) Jeweilige Mängelrechte und Ansprüche des Kunden, werden anlehnend an Punkt (11) von der Firma Anubias an die entsprechenden Firmen weitergeleitet.